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01.05.2025

Klima- und Innovationsgesetz in der Schweiz: Herausforderungen, Ziele und Umsetzung

Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetz (KlG) erarbeitet die ASTAG derzeit einen „Branchenfahrplan“ für das Strassentransportgewerbe.

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Das Wichtigste in Kürze

Die Schweiz verfolgt mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Das Gesetz, welches am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energien und fördert innovative nachhaltige Technologien.

 

Wichtige Punkte:

  • Emissionsreduktion: Klare Zwischenziele bis 2040 mit Netto-Null bis 2050.
  • Finanzielle Unterstützung: 200 Mio. CHF jährlich für zehn Jahre zur Förderung erneuerbarer Heizsysteme und 200 Mio. CHF jährlich für sechs Jahre für innovative nachhaltige Technologien.
  • Innovationsförderung: Erstellung von Fahrplänen zur Dekarbonisierung durch Unternehmen oder Branchen, um Fördermittel zu erhalten.
  • ASTAG-Engagement: Entwicklung eines Branchenfahrplans für das Strassentransportgewerbe, insbesondere für den Aufbau von Ladestationen für E-LKW.

***

 

Die Ziele des KlG

Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene KlG legt einen Emissionsreduktionspfad mit Zwischenschritten für 2031-2040 und 2041-2050, einem Schlüsselmeilenstein im Jahr 2040 und dem Endziel von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 fest. Die am stärksten betroffenen Sektoren sind Gebäude, Verkehr und Industrie, welche bis 2050 CO2-neutral werden sollen.

 

Fristen und finanzielle Unterstützung

Zur Förderung dieser Transformation sieht das Gesetz finanzielle Anreize unter bestimmten Bedingungen vor. Diese sollen den Ersatz fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Alternativen, sowie die Förderung klimafreundlicher Technologien unterstützen.

Ein Unterstützungsfonds von 200 Millionen Franken pro Jahr wird während sechs Jahren an Industrie– und Gewerbebetriebe vergeben, welche sich für den Energiewandel einsetzen und dabei auf innovative Technologien und Verfahren setzen.

 

Förderung von innovativen Technologien und Prozessen

Um von der Förderung von innovativen Technologien und Prozessen zu profitieren, werden Unternehmen und Branchen aufgefordert, Dekarbonisierungsfahrpläne zu erstellen, die ihren Weg zur Klimaneutralität bis 2050 detailliert beschreiben. Diese Dokumente, die eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Aktionsplan enthalten, sind eine Grundvoraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.

 

Der Einsatz der ASTAG im Interesse der Mitglieder.

Um den Transportunternehmen den Zugang zum Unterstützungsfonds zu erleichtern, erarbeitet die ASTAG in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro EBP und drei repräsentativen Unternehmen der Branche einen Branchenfahrplan. Dieser im Frühjahr 2024 eingeleitete Prozess hat mit der Fertigstellung und Validierung von drei individuellen Fahrplänen im Dezember durch das Bundesamt für Energie einen ersten Meilenstein erreicht.

Nun beginnt eine entscheidende Phase: die Erstellung des Branchenfahrplans. Ziel ist es, den Branchenfahrplan bis zum Frühjahr 2025 fertig zu stellen und zu validieren, damit im Sommer die dritte Phase beginnen kann, in der konkrete Lösungen für die Dekarbonisierung des Sektors entwickelt werden. Die Herausforderung bleibt jedoch gross: Die wirksame Umsetzung dieser sehr bürokratischen Massnahmen wird eine starke Beteiligung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erfordern.

 

Nächste Schritte

Ausschreibung «Branchenprogramm Ladeinfrastruktur E-LKW»

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat eine Ausschreibung zur Auswahl eines Programmträgers veröffentlicht, der für die Verwaltung des „Branchenprogramms Ladeinfrastruktur für E-LKW“ verantwortlich ist. Auf organisatorischer Ebene wird der Programmträger als Vermittler zwischen dem BFE und den KMU der Branche fungieren. Er wird die Gesamtverantwortung für die Entwicklung, Umsetzung und Verwaltung des Branchenprogramms übernehmen, einschliesslich der Auszahlung der Subventionen an die KMU. Die Ausschreibung richtet sich an Verbände, die den Strassengüterverkehrssektor vertreten und deren Mitglieder Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen. Einsendeschluss ist der 13. Juni. Die ASTAG wird sich an dieser Ausschreibung beteiligen. Das BFE wird seinen Entscheid über die Vergabe des Mandats im Juli 2025 fällen.

 

Empfänger von Fördermitteln für Ladeinfrastruktur (Änderungen vorbehalten).

Sobald der Programmträger bestimmt ist, können KMU (Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte) mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von bis zu fünf Gigawattstunden oder einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu einer halben Gigawattstunde einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Diese Unterstützung, die bis zu 40% betragen kann, wird sich auf die Planung, den Netzanschluss, die Hauptstromleitung und die Ladevorrichtungen beziehen.

Nach dem vom Bund festgelegten Zeitplan können die ersten Anträge, die formale und materielle Anforderungen erfüllen müssen, ab diesem Sommer eingereicht werden. Die Antragsteller dürfen mit dem Bau oder der Umsetzung der Massnahme erst beginnen, wenn über die Gewährung der Finanzhilfe entschieden wurde. Die ASTAG wird in Kürze weitere Details bekannt geben.

 

Tags
Gütertransport
Alternative Antriebsformen
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