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Klima- und Innovationsgesetz
Am 18. Juni 2023 wurde das Klima- und Innovationsgesetz in einer Volksabstimmung angenommen. Es tritt zusammen mit der dazugehörigen Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft. Industrie- und Gewerbebetriebe, die innovative und klimafreundliche Technologien einsetzen, können von Fördermitteln in Höhe von jährlich 200 Millionen Franken profitieren. Diese Unterstützung ist auf sechs Jahre befristet.
Im Rahmen dieser Förderung wird die ASTAG an der Ausschreibung «Branchenprogramm Ladeinfrastruktur E-Lkw» teilnehmen. Ziel dieser thematischen Ausschreibung ist es, eine geeignete Programmträgerschaft für das geplante Branchenprogramm auszuwählen. Mit diesem Programm will der Bund den Aufbau von nicht- oder halböffentlicher Ladeinfrastruktur bei KMU im Strassengüterverkehrs- und Logistiksektor fördern. Übergeordnetes Ziel ist es, den Ersatz von Verbrenner-Lkws durch batterieelektrische E-Lkws in KMU zu ermöglichen.
Seit 2024 erarbeitet die ASTAG einen Branchenfahrplan, der eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Ausschreibungsverfahren darstellt.
Aktueller Stand
Die ASTAG erarbeitet ihre Antwort auf die Ausschreibung des BFE bis zum 13. Juni 2025. Der Entscheid der Verwaltung wird voraussichtlich Mitte Juli veröffentlicht.
Zeithorizont
2025 - 2030