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24.01.2025

Die Genfer Umweltplakette: eine Herausforderung für die Logistik und ein starkes Engagement der ASTAG.

Seit 2020 hat der Kanton Genf eine eigene Umweltplakette, die Stick'AIR, eingeführt, die den Verkehr der Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoss bei Luftverschmutzungsepisoden einschränken soll. Diese Massnahme hat seit ihrer Einführung gemischte Reaktionen hervorgerufen, insbesondere eine deutliche Opposition der Genfer Sektion der ASTAG. 

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Die Stick'AIR-Plakette wurde am 15. Januar 2020 eingeführt. Ihr Hauptziel ist es, die Emissionen von Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nach dem Vorbild der in einigen europäischen Ländern eingeführten Umweltzonen zu senken. Die Massnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung – der allerersten auf Ebene eines Schweizer Kantons – die auch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Förderung sanfter Fortbewegungsarten und Anreize für die Nutzung von Fahrzeugen mit geringerem Schadstoffausstoss umfasst.

So funktioniert die Stick'AIR-Plakette

Alle motorisierten Fahrzeuge, einschliesslich Lastkraftwagen und Fahrzeuge, die ausserhalb des Kantons oder im Ausland zugelassen sind, werden je nach Emissionsniveau in sechs Kategorien eingeteilt. In Zeiten hoher Luftverschmutzung dürfen Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoss in einer festgelegten Zone, die das Stadtzentrum von Genf und einen Teil der umliegenden Gemeinden (Carouge, Cologny, Lancy und Vernier) umfasst, nicht befahren. Die Plakette ist für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs gültig, kostet fünf Franken und hat je nach Fahrzeugkategorie eine unterschiedliche Farbe. Der Stick'AIR-Aktionsplan sieht bei Luftverschmutzung drei Stufen vor: Die Aktivierung (differenzierter Verkehr als Vorbeugung), den Alarm (verstärkter differenzierter Verkehr mit kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln) und den Notfall (erweiterter differenzierter Verkehr mit kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln).

Starkes Engagement und Rekurs der ASTAG

Seit der Einreichung des Gesetzesentwurfs des Kantonsrats im Jahr 2017 hat sich die Genfer Sektion der ASTAG aktiv für die Vertretung der Interessen der Transportunternehmen eingesetzt und ihre Ablehnung eines solchen Dispositivs gegenüber verschiedenen Abgeordneten und dem Staatsrat klar zum Ausdruck gebracht. Diese Einschränkungen des Verkehrs werden insbesondere als Angriff auf die wirtschaftliche Freiheit des motorisierten Transportgewerbes betrachtet. Da sie während der parlamentarischen Debatten leider nicht gehört wurde, hat die Genfer Sektion der ASTAG, unterstützt vom TCS, im Februar 2019 zwei Beschwerden beim Gericht eingereicht; eine gegen den Beschluss des Grossen Rates und eine andere gegen den Beschluss des Regierungsrats

Die Beschwerden warfen mehrere wichtige Punkte auf:

  • Vorrang des Bundesrechts: Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass die Einrichtung von Umweltzonen gegen das Bundesrecht im Bereich des Strassenverkehrs und des Umweltschutzes verstosse. Auch die spezifischen, vom Bundesrat nicht validierten Verkehrsschilder wurden in Frage gestellt.
  • Kantonale Zuständigkeiten: Die ASTAG beanstandete die Festlegung niedrigerer Eingriffsschwellen als in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes, da dies einen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes darstelle.
  • Wirtschaftsfreiheit: Die Verkehrsbeschränkungen für Geschäftsfahrzeuge wurden als unverhältnismässig und ungeeignet für das Ziel der Verringerung der Umweltverschmutzung angesehen.

Ergebnisse und Ausblick

Am 27. August 2020 gab die Verfassungskammer dem ASTAG und dem TCS teilweise Recht. Zwar wurde der Kanton Genf als kompetent für die Einführung eines solchen Systems anerkannt, doch ihm wurde auferlegt, seine Schadstoffschwellenwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub zu überprüfen. Darüber hinaus erkannte die Kammer an, dass die Fahrverbote einen Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit des Transportgewerbes darstellten, war jedoch der Ansicht, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit in Zeiten der Luftverschmutzung diese privaten Interessen überwiegt.

Dieser Fall veranschaulicht das Engagement der Genfer Sektion der ASTAG bei der Verteidigung der Gewerbetreibenden gegenüber kantonalen Vorschriften. Heute ist die Stick'AIR-Plakette zwar immer noch in Kraft, aber die Erhöhung der Verschmutzungsschwellen infolge der Beschwerden hat dazu geführt, dass die Vorrichtung seit ihrer Anpassung nicht mehr aktiviert werden konnte. Dies ist ein halber Sieg für die Genfer Sektion der ASTAG. Diese bleibt jedoch besonders wachsam gegenüber den gesetzlichen Entwicklungen und kämpft weiterhin gegen jede Massnahme, die den Interessen der Transportunternehmen zuwiderläuft.

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Alternative Antriebsformen
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