E-Lastwagen: Bundesrat Rösti unterstützt ASTAG
Erfolgreiche Intervention der ASTAG beim UVEK: Das Transportprogramm der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) wird nicht abrupt gestoppt, vielmehr erhalten bis Ende 2024 bestellte E-Lastwagen die Vergütung von 130 Franken pro reduzierter Tonne CO2 weiterhin ausgerichtet.

Ende Oktober 2024 hat die EnAW den Programmteilnehmenden mitgeteilt, dass ab 1. Januar 2025 neu in Verkehr gesetzte E-Lastwagen nicht mehr ins Transportprogramm aufgenommen werden. Die Vergütung werde, so die EnAW, nur noch den bereits angemeldeten und bis Ende 2024 in Verkehr stehenden E-Lastwagen gewährt. Begründet wurde die Anpassung mit dem gemäss CO2-Gesetz ab 2025 geltenden Doppelzählungsverbot, wonach CO2-Emissionsreduktionen nur einmal angerechnet werden dürfen.
Gegen diese kurzfristige Änderung der Spielregeln hat die ASTAG beim UVEK interveniert. Argumentiert wurde insbesondere damit, dass zwischen Investitionsentscheid, Fahrzeugauslieferung, Fahrzeugaufbau und Fahrzeugzulassung viele Monate und bei E-Lastwagen sogar Jahre verstreichen können. Alle Fahrzeugkäufer hätten daher zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht gewusst und bis Ende Oktober 2024 auch nicht wissen können, dass bereits vor Monaten georderte E-Lastwagen, die aufgrund der genannten Gründe erst im Jahr 2025 ausgeliefert und zum Verkehr zugelassen werden können, keine Förderbeiträge mehr erhalten würden. Die Grundprinzipien der Rechts- und Investitionssicherheit gebieten jedoch den Schutz gutgläubig erworbener Rechte. Das UVEK ist dieser Argumentation gefolgt und hat die zeitliche Ausrichtung der Beiträge im Sinne der ASTAG korrigiert.
Investitionssicherheit bleibt gewahrt
Für die ASTAG und ihre betroffenen Mitglieder sind die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung, wie ASTAG-Vizedirektor André Kirchhofer betont: "Transportunternehmer sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Die ASTAG setzt sich seit jeher und mit Nachdruck für deren Gewährleistung ein, sei es wie aktuell bei der LSVA-Weiterentwicklung oder wie hier bei der Elektrifizierung der Fahrzeugflotten."
Bundesrat und UVEK-Vorsteher Albert Rösti schreibt in seiner Antwort: "Um den Fortschritt in der Elektrifizierung der schweren Nutzfahrzeuge zu unterstützen, sollen alle Fahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2024 bestellt wurden, im Programm angerechnet werden können. Zudem können schwere Nutzfahrzeuge, die den CO2-Emissionsvorschriften nicht unterstellt sind, weiterhin im Rahmen eines Kompensationsprogramms berücksichtigt werden." Mit dem abschliessenden Satz weist Bundesrat Rösti auf den Fakt hin, dass dem CO2-Gesetz nur Lastwagen und Sattelschlepper mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einem Gesamtgewicht von mehr als 16 Tonnen oder mit einer Achskonfiguration von 6x2 unterstellt sind. Alle anderen Fahrzeugtypen sind dem Gesetz nicht unterstellt.
Mindestens fünf Millionen Franken sichergestellt
Wie eine Umfrage der ASTAG bei den betroffenen Transportfirmen ergeben hat, geht es um rund 150 E-Lastwagen, die im Jahr 2024 oder noch früher bestellt wurden, jedoch erst im Jahr 2025 in Verkehr gesetzt werden können. Sie alle profitieren somit weiterhin von den Vergütungen. Das Gesamtvolumen der nunmehr sichergestellten Vergütungsbeiträge beläuft sich während der mehrjährigen Fahrzeugeinsatzzeiten auf fünf bis sieben Millionen Franken.